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Sorgfältige Durchführung aller Bestattungsarten
Individuelle Beratung für die Bestattungsfürsorge


 
 

Die Feuerbestattung


Die Feuerbestattung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Verstorbene den Wunsch zu Lebzeiten schriftlich niedergelegt hat, oder ein anordnungsberechtigter Angehöriger (Ehepartner, Kinder oder Verwandte ersten Grades) diese Verfügung trifft.

Zur Feuerbestattung gehört üblicherweise eine Verabschiedungsfeier. Der Verstorbene wird im Krematorium mit dem Sarg eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne aufbewahrt und kann in Urnengräbern oder in Urnenanonymgräbern beigesetzt werden.

 

 
 




Ausstellung der Särge
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Ausstellung der Urnen.
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