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Die Feuerbestattung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der
Verstorbene den Wunsch zu Lebzeiten schriftlich niedergelegt hat, oder
ein anordnungsberechtigter Angehöriger (Ehepartner, Kinder oder
Verwandte ersten Grades) diese Verfügung trifft.
Zur Feuerbestattung gehört
üblicherweise eine Verabschiedungsfeier. Der Verstorbene wird im
Krematorium mit dem Sarg eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne
aufbewahrt und kann in Urnengräbern oder in Urnenanonymgräbern
beigesetzt werden.
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